Mobile Frontscheinwerfer für den Drahtesel
Die Beleuchtung spielt beim Fahrrad eine wichtige Rolle, geht es doch hier um Sehen und Gesehen werden. Jörg Knorr hat sich mit dem Thema Frontscheinwerfer genauer auseinander gesetzt, gibt eine Hilfestellung für den Kauf und stellt einige Modelle vor.
Text/Bilder: Jörg Knorr
Dass man auf dem Fahrrad nicht im Dunkeln stehen oder besser fahren will, dürfte klar sein. Der Gesetzgeber formuliert im § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) recht genau, was gefordert wird. Früher führten akku- oder batteriebetriebene Fahrradlampen an »normalen« Fahrrädern zu Konflikten mit der StVZO. Für Rennräder bis maximal 11 kg gab es Ausnahmen. Da moderne LED-Lampen heute wesentlich mehr leisten als noch vor einigen Jahren, hat man offenbar eingesehen, dass Handlungsbedarf besteht. Auch Fahrraddynamos wurden weiterentwickelt. Der alte Reibraddynamo wird mehr und mehr von Nabendynamos verdrängt und scheint im Aussterben begriffen. Trotzdem zeigen die Verkaufszahlen, dass viele Rad-Enthusiasten mobile Fahrradlampen mit eigener Stromversorgung bevorzugen.
Es sei zunächst dahingestellt, wie und aus welcher Sichtweise Vor- und Nachteile bewertet werden. Die Beratung eines wissenden, den Kundenanspruch hinterfragenden Fachhändlers ist wünschenswert, aber leider nicht immer selbstverständlich. Es kann also nicht schaden, sich vor dem Gang ins Fachgeschäft selbst ein Bild zu machen. In diesem Artikel soll mit einer möglichst repräsentativen Übersicht die Bandbreite akku- oder batteriebetriebener Frontscheinwerfer dargestellt werden. Vollständig ist dies nur schwer machbar, da nicht von allen Herstellern Muster zur Verfügung standen. Die Beschreibung der vorgestellten Lampen, deren Funktionen, einige Randinformationen, Leuchtbilder und die Gegenüberstellung der technischen Daten sollen als Hilfe dienen, um am Lampenregal im Fahrradladen sicherer den persönlichen Favoriten zu finden.
Wie viel Licht darf oder muss es sein?
Was muss ein Scheinwerfer leisten? Wie bringt er das Licht dorthin, wo es gebraucht wird? Wie sieht die Lichtverteilung aus? Natürlich erwarten wir ausreichend Licht vom Frontscheinwerfer. Mindestens 10 Lux sollten es schon sein. Das fordert die StVZO, die alternativ zu den durch »Lichtmaschinen« (gemeint sind Dynamos) angetriebene Lampen zulässt, wenn sie durch »wieder aufladbare Energiespeicher als Energiequelle« (gemeint sind Akkus) verfügen. Weitere Details in bestem Beamten-Deutsch kann man im § 67 der StVZO unter der Überschrift »Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern« nachlesen.
Lux ist die Einheit der Beleuchtungsstärke (nicht zu verwechseln mit dem Lichtstrom, der in Lumen angegeben wird). Bei Fahrradlampen ist die Angabe der Beleuchtungsstärke am weitesten verbreitet. Sie gibt an, wie stark eine Fläche beleuchtet wird. Bei Fahrradlampen wird die Beleuchtungsstärke üblicherweise in 10 Metern Entfernung von der Lichtquelle, im zentralen Bereich des Lichtkegels senkrecht zur Fahrbahn gemessen. Nicht gemessen wird die Größe der beleuchteten Fläche. Diese ist aber ebenso wichtig, da nicht nur ein winziger Spot vor dem Vorderrad sichtbar sein soll.
Das Licht sollte im besten Fall so verteilt werden, dass vorausschauendes Radfahren möglich ist. Durch entsprechende Gestaltung der Reflektoren kann der Abstrahlwinkel beeinflusst und die Verteilung des Lichts gesteuert werden. Ideal scheint eine kräftige Ausleuchtung der Fahrbahn vor dem Fahrrad, kombiniert mit einer etwas gedämpften Ausleuchtung des Nah- und Seitenbereichs.
Im Straßenverkehr nicht minder wichtig ist es, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. An dieser Stelle ist auch der Radfahrer selbst gefragt, da er durch Positionierung der Lampe bestimmt, welchen Weg das Licht in welche Richtung nimmt. Fast alle der Batterie- bzw. Akkulampen werden am Lenker befestigt und sind dort einfach um die waagerechte Achse, oft auch um die senkrechte, neig- bzw. drehbar. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, sich einfach mal selbst vor das eigene Fahrrad zu stellen und die Blendwirkung der Lampe zu beurteilen. Nach StVZO soll die Mitte des Lichtkegels 5 Meter vor der Lichtquelle nur noch halb so hoch sein wie die Lichtquelle selbst. Vor einer hellen Wand kann man das relativ einfach prüfen.
Die vollständige Kaufberatung lesen Sie in der Ausgabe 1/2016 des Bike&Travel Magazins